AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Techmetrics GmbH

Techmetrics GmbH, Brückenstraße 13, 71364 Winnenden, Germany

 

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  • Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  • Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Alle Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend. An verbindliche Angebote ist die Techmetrics GmbH für die Dauer von 4 Wochen nach Angebotsdatum gebunden, danach besteht eine Bindung an das Angebot nicht mehr.
  • Der Leistungsumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Techmetrics GmbH bestimmt. Anderweitige Absprachen und Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
  • Bei Kalibrierungen oder Prüfungen gelten die ermittelten Ergebnisse durch die Techmetrics als Leistungserfüllung – auch wenn diese Ergebnisse nicht konform sind mit der zugehörigen Norm oder Herstellerspezifikation.
  • Detaillierte Kostenschätzungen bei Serviceleistungen erstellt die Techmetrics GmbH in Form eines Angebotes nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Diese oder Auskünfte in Bezug auf Umfang, Art, Dauer und Kosten der Servicemaßnahmen welcher Art auch immer, sind annähernd und freibleibend. Sie beinhalten keine Zusicherungen oder Garantiezusagen und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Techmetrics GmbH werden. Bei Nichterteilung des Auftrages wird der entstandene Aufwand nach Maßgabe der jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze oder einer Pauschale berechnet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Ergebnis der Kostenschätzung die Möglichkeit einer Instandsetzung durch die Techmetrics GmbH ausschließt. Werden nach erstellter und durch den Auftraggeber freigegebener Kostenschätzung weitere Defekte entdeckt, ergeht eine neue Kostenschätzung an den Auftraggeber.
  • Die Techmetrics GmbH ist berechtigt, Leistungen gegenüber dem Auftraggeber auch durch Dritte erbringen zu lassen.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

  • An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten von Verpackung, Versand und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat auch anfallende Steuern, Gebühren und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit Lieferungen ins Ausland zu tragen.
  • Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis rein netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
    Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  • Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  • Bei Einsendung von Geräten, wo keine Leistungserbringung möglich ist (z.B. defekt, unvollständig), sowie Aufträge, die nicht ausgeführt werden (z.B. Stornierung durch Kunden) wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € netto, sowie Versandkosten erhoben.
  • Besondere Aufwendungen und Kosten für die Bearbeitung und ggf. Anfertigung von Sonderteilen und Musterstücken sind durch den Auftraggeber zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit nachfolgend eine verbindliche Bestellung erteilt wird oder zwischen den Parteien schriftliche eine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

  • Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 6 Lieferzeit

  • Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, ist die Techmetrics GmbH berechtigt, Lagerkosten als pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,25 % des Nettowarenwertes pro Tag, maximal jedoch 7,5 % des Nettowarenwertes, ab Verzugsbeginn geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Techmetrics GmbH kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
  • Die angegebenen Ausführungsfristen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn zwischen den Parteien wurde eine ausdrückliche Ausführungsfrist vereinbart und schriftlich bestätigt.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
  • Bei Fällen höherer Gewalt oder sonstigen, nicht durch Techmetrics zu vertretenden Ereignissen (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw.) verlängern sich die Lieferfristen in angemessenen Umfang. Dies gilt auch für vereinbarte Fixgeschäfte und auch für den Fall des Eintretens der vorgenannten Umstände bei Lieferanten der Techmetrics GmbH. Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche zwischen den Parteien entstehen nicht. Bei Lieferzeitverlängerung auf Grund der genannten Umstände von 8 Wochen oder mehr haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag nach angemessener Fristsetzung zurückzutreten.

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

  • Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  • Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  • Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

  • Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt, soweit unter Kaufleuten zulässig, 6 Monate ab Abnahme, bei Kaufverträgen über neue Gegenstände 12 Monate ab Übergabe. Für den Verkauf gebrauchter Gegenstände wird die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Verschleißteile wird keine Gewährleistung durch die Techmetrics GmbH übernommen. In jedem Fall beträgt die Gewährleistungsfrist jedoch nicht mehr als 12 Monate.
  • Als Beschaffenheit der Ware wird ausschließlich die Produktbeschreibung der Techmetrics GmbH vereinbart. Weitergehende Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Techmetrics GmbH.
  • Wenn und soweit Serviceleistungen durch Einsendung eines Gerätes des Auftraggebers an die Techmetrics GmbH erfolgen, geht die Gefahr erst bei Eintreffen des Gegenstandes bei der Techmetrics GmbH auf uns über. Beim Rückversand geht die Gefahr wieder auf den Auftraggeber über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Paketdienst oder Spediteur/Frachtführer übergeben worden ist, oder das Betriebsgelände der Techmetrics GmbH verlassen hat.
  • Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich und umfassend auf Mängel oder Beeinträchtigungen zu prüfen.
  • Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Prüfung der Ware schriftlich gegenüber der Techmetrics GmbH anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftragsgegenstand oder die Ware als genehmigt. Transportschäden sind unverzüglich dem jeweiligen Transportunternehmen anzuzeigen.
  • Mängel werden nach Wahl der Techmetrics GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist behoben. Die Techmetrics GmbH hat das Recht, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, soweit die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen ist, durch die Techmetrics GmbH verweigert wurde oder nicht innerhalb angemessener Frist erbracht wurde, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, das Recht Schadensersatz zu fordern. Für die Geltendmachung von Schadensersatz ist der Nachweis eines Verschuldens der Techmetrics GmbH notwendig. Im Übrigen gilt für die Geltendmachung von Schadensersatz die Beschränkung des §11 entsprechend.
  • Die Techmetrics GmbH haftet nicht für Schäden und Mängel der gelieferten Auftragsgegenstände oder Ware, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Benutzung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung sowie ungeeignete Betriebsmittel durch den Auftraggeber entstanden sind.

 

§ 10 Dekontaminationserklärung

Die folgenden Bestimmungen dienen dem Schutz der Techmetrics Mitarbeiter vor Gefahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dass sämtliche Geräte, die an die Techmetrics GmbH gesendet werden, folgende Richtlinien erfüllen:

  • Von den eingesandten Geräten gehen keinerlei Gefahren durch mikrobiologische, bakteriologische, virologische, chemische oder radioaktive Kontamination aus.
  • Die eingesandten Geräte wurden sorgfältig vor dem Versand gereinigt, sind dekontaminiert und frei von Rückständen. Die Geräte müssen ferner frei sein von entsprechenden gasförmigen, flüssigen oder erstarrten Medien.
  • Der Auftraggeber ist autorisiert, Geräte entsprechend dieser Erklärung für das vertretene Unternehmen/Labor abzugeben.
  • Sollten verunreinigte Geräte in einer Sendung erhalten sein, so behält sich Techmetrics das Recht vor, die Geräte zur Reinigung unbearbeitet an den Auftraggeber zurückzusenden.
  • Im Falle eines Schadens an einer Techmetrics Messeinrichtung durch ein kontaminiertes oder verunreinigtes Kundengerät behält sich die Techmetrics das Recht vor, dem Kunden die Reparatur in Rechnung zu stellen.

 

§ 11 Haftung

  • Die Haftung der Techmetrics GmbH ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Techmetrics GmbH haftet nicht für Schäden, insbesondere auch nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Soweit die Haftung der Techmetrics GmbH ausgeschlossen ist, umfasst der Haftungsausschluss auch die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeiter, Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.
  • Die Haftung wird jedenfalls auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt und übersteigt in keinem Fall die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Höhe der jeweiligen Deckungssumme teilt die Techmetrics GmbH jederzeit auf Anfrage schriftlich mit.
  • Eine Änderung der Beweislastregeln ist mit vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.
  • In Dokumenten aufgeführte Konformitätsaussagen beziehen sich immer auf die im Dokument angegebenen Grenzwerte. Ob diese Grenzwerte auch für das jeweilige Gerät zutreffen, ist vom Auftraggeber zu überprüfen. Die Techmetrics GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der angegebenen Grenzwerte.

 

§ 12 Reklamationen und Reklamationsbearbeitung

  • Grundsätzlich steht es jedem Kunden frei, Reklamationen über Produkte und Dienstleistungen von Techmetrics per E-Mail, Telefon, Post oder persönlich an Techmetrics zu übermitteln.
  • Auf Anfrage kann dem Kunden eine Prozessdarstellung über den Ablauf der Reklamationsabwicklung, in elektronischer Form, zugestellt werden.

 

§ 13 Sonstiges

  • Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  • Die Parteien vereinbaren, über den Inhalt der gemeinsamen Geschäftsbeziehung das Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für alle im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Tatsachen, Betriebsabläufe und sonstigen Informationen über den Geschäftspartner. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet nicht mit dem Ende der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, sondern besteht auf unbestimmte Zeit fort
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
  • Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Techmetrics GmbH für gesellschaftseigene Zwecke verwendet werden dürfen.

 

Stand: 01.04.2023

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